Was tun bei Todesfall in der Schweiz – Ihr Wegweiser in der Not
Ein Leitfaden für schwere Zeiten
Bleiben Sie nicht allein, holen Sie sich Unterstützung
Ein Todesfall ist eine der emotional herausforderndsten Situationen im Leben. In solchen Momenten ist es wichtig, nicht allein zu bleiben. Suchen Sie aktiv die Nähe einer vertrauten Person. Das kann ein Nachbar, eine Freundin oder ein Familienmitglied sein.
Versuchen Sie, auf sich selbst zu achten. Wenn Sie stark belastet sind, vermeiden Sie es, alleine Auto zu fahren oder wichtige Entscheidungen zu treffen. Gerade in den ersten Stunden nach einem Todesfall ist es wohltuend, jemanden an der Seite zu haben, der zuhört, mitfühlt und einfach da ist.
Kurzantwort: Bei einem Todesfall in der Schweiz muss zuerst der Tod ärztlich festgestellt werden. Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt, den ärztlichen Notfalldienst oder 144. Bei Unfall, Suizid, Gewalt oder unklarer Todesursache rufen Sie die Polizei 117. Der Todesfall muss innert zwei Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt oder der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Faktenbasis: ch.ch bestätigt, dass Angehörige einen Todesfall ausserhalb einer Institution innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Behörde melden müssen; bei Unfall oder Delikt ist die Polizei zu informieren.
Ruhe bewahren in den ersten Stunden
Alles scheint plötzlich stillzustehen und gleichzeitig zu viel zu sein. Das ist völlig normal. Nach einem Todesfall erwartet niemand von Ihnen, sofort alles zu regeln oder Entscheidungen zu treffen.
Atmen Sie tief durch und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Es ist in Ordnung, sich zu sammeln, bevor man organisatorische Schritte angeht. Vieles lässt sich später klären – und oft auch mit Hilfe von Profis oder erfahrenen Anlaufstellen.

Praktische Dinge, die oft übersehen werden
In der ersten Reaktion auf einen Todesfall geraten alltägliche, aber wichtige Dinge schnell in Vergessenheit. Achten Sie darauf, elektrische Geräte im Haushalt auszuschalten, wie zum Beispiel den Herd, eine Waschmaschine oder Heizplatten. Das kann mögliche Gefahren vermeiden.
Denken Sie auch an Haustiere. Tiere spüren die veränderte Stimmung stark und brauchen Zuwendung. Stellen Sie sicher, dass sie Futter und Wasser haben. Falls nötig, bitten Sie Nachbarn oder Freunde, vorübergehend die Betreuung zu übernehmen.
Realistische Hilfe in drei Phasen
Diese realistische Checkliste begleitet Sie Schritt für Schritt durch die ersten Tage nach einem Todesfall – beginnend mit dem, was in den ersten 24 Stunden wirklich wichtig ist.
Wichtig: Bleiben Sie nicht allein.
Bitten Sie eine vertraute Person – Nachbarn, Freunde oder Verwandte – bei Ihnen zu sein.
In einer solchen Ausnahmesituation ist Unterstützung entscheidend.
Notfallnummern Schweiz
144 Sanität / Notarzt
117 Polizei (unklarem oder gewaltsamem Tod)
118 Feuerwehr
1414 Rega (Luftrettung)
145 Tox Info Suisse (Vergiftungsnotfälle)
- Bei Tod zu Hause: Hausarzt oder Notruf 144 verständigen. Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen.
- Bei ungeklärtem oder gewaltsamem Tod: Polizei unter 117 rufen. Keine weiteren Schritte unternehmen, bis die Behörden Anweisungen geben.
- Wichtig: Nichts anfassen, nicht reinigen, keine Kleidung wechseln oder Fenster öffnen. Der Ort muss unverändert bleiben.
- Verstorbene Person nicht ohne Totenschein bewegen oder überführen.
- Nicht sofort einen Bestatter beauftragen. Warten Sie auf die ärztliche oder polizeiliche Freigabe.
- Vertraute Person anrufen. Bleiben Sie in dieser Situation nicht allein.
- Haustiere versorgen, Kinder betreuen lassen, Wohnung sichern.
- Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt melden (innerhalb von 2 Tagen).
- Todesurkunde beantragen.
- Nach Freigabe: Bestatter beauftragen oder sich an die Gemeinde wenden. Sie haben jederzeit die freie Wahl, welches Bestattungsunternehmen Sie beauftragen möchten.
- Beerdigung oder Urnenbeisetzung planen, aber nur wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Versicherungen benachrichtigen (z. B. Krankenkasse, AHV, Pensionskasse).
- Vertrauliche Unterlagen und persönliche Dokumente sichern.
- Abmeldung bei Gemeinde / Einwohnerkontrolle.
- Banken und Post informieren, Konten prüfen und ggf. sperren.
- Laufende Verträge kündigen (Miete, Telefon, Internet, Abo-Dienste).
- Fahrzeuge abmelden oder umschreiben.
- Digitale Konten löschen oder verwalten (E-Mail, soziale Netzwerke).
- Erbschein beantragen, Erbangelegenheiten mit Notar oder Amt klären.
Wann greift die KESB nach einem Todesfall ein?
In der Schweiz treten nach einem Todesfall oft viele Fragen auf – nicht nur zu Erbschaft, Nachlass und Formalitäten, sondern auch zum rechtlichen Schutz von Angehörigen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Sie greift ein, wenn Kinder, ältere oder hilfsbedürftige Personen nach einem Todesfall besonderen Schutz benötigen.
Erfahren Sie im Detail, wann und warum die KESB bei einem Todesfall eingreift, welche Aufgaben sie übernimmt und welche Rechte Angehörige haben:

Ihre Stütze im Ernstfall
unsere PDF-Checkliste und hilfreichen Ratgeber
Ein Todesfall stellt vieles auf den Kopf. Unsere kompakte PDF-Checkliste hilft Ihnen, Schritt für Schritt den Überblick zu behalten – rechtlich, organisatorisch und menschlich.
Zusätzlich finden Sie bei uns vertiefte Informationen zu wichtigen Bereichen wie Wohnungsauflösung, Bankzugängen oder dem digitalen Nachlass. Alle Inhalte sind klar strukturiert, verständlich formuliert und speziell auf die Abläufe in der Schweiz abgestimmt.
Verlassen Sie sich auf verlässliche Begleitung in einer Zeit, in der Klarheit besonders wichtig ist.
Kompakte Übersicht für die ersten Stunden, die Meldung beim Zivilstandsamt, Bestattung, Versicherungen, Bank und Nachlass.

Blumen
Blumen können in der Zeit des Abschieds Trost spenden und der Trauerfeier einen würdevollen, persönlichen Rahmen geben. Sie sind ein Zeichen der Anteilnahme, der Verbundenheit und der stillen Erinnerung an die verstorbene Person. Je nach Wunsch können Blumen den Sarg oder die Urne begleiten, den Raum der Aufbahrung schmücken, in der Kirche oder Kapelle aufgestellt oder später am Grab niedergelegt werden. Ein Blumenfachgeschäft oder das Bestattungsunternehmen kann Sie bei der Auswahl beraten. Auf Wunsch übernimmt das Bestattungsunternehmen auch die Abstimmung und Organisation der floralen Gestaltung.
Särge und Urnen
Sarg und Urne gehören zu den zentralen Entscheidungen bei einer Bestattung. Der Sarg dient der Überführung, Aufbahrung und je nach Bestattungsform der Erdbestattung oder der Kremation. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Bei einer Feuerbestattung wird ein Kremationssarg verwendet, bevor die Asche der verstorbenen Person in eine Urne gegeben wird. Für Urnen gelten je nach Ort andere Möglichkeiten als für eine Erdbestattung. Häufig bestehen mehr Freiheiten bei der späteren Beisetzung oder Aufbewahrung. Welche Regelungen im konkreten Fall gelten, sollte mit dem Bestattungsunternehmen oder der zuständigen Gemeinde geklärt werden. Bestattungsunternehmen bieten unterschiedliche Särge und Urnen in verschiedenen Materialien, Formen und Ausführungen an. Eine Beratung hilft, eine passende Wahl zu treffen, die den Wünschen der verstorbenen Person, den Bedürfnissen der Angehörigen und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zwischen Todesfeststellung und Bestattung gelten Fristen. In der Regel darf eine Beerdigung oder Kremation nicht unmittelbar nach der ärztlichen Todesfeststellung erfolgen; zugleich soll die Bestattung innert angemessener Frist stattfinden. Während dieser Zeit kann eine Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg stattfinden, damit Angehörige und nahestehende Personen Abschied nehmen können.
Trauerfeier
Sie möchten eine Trauerfeier gestalten, die dem verstorbenen Menschen gerecht wird und den Angehörigen Raum für Abschied, Erinnerung und Trost gibt. Ob die Feier in einem christlichen, religiösen oder frei gestalteten Rahmen stattfinden soll, hängt von den Wünschen der verstorbenen Person und der Familie ab. Möglich sind Abschiede in der Kirche, in einer Kapelle, auf dem Friedhof oder an einem anderen passenden Ort. Auch eine persönliche, nicht konfessionelle Zeremonie kann eine würdevolle Form sein, gemeinsam innezuhalten, Erinnerungen zu teilen und Kraft für die kommende Zeit zu finden.
Trauer- und Beratungsgespräch
Ein Trauer- und Beratungsgespräch hilft Angehörigen, die nächsten Schritte nach einem Todesfall zu ordnen. Gemeinsam werden Wünsche, offene Fragen und Entscheidungen rund um Abschied, Trauerfeier und Organisation in Ruhe besprochen.
Erbschaft und Testament
Beim Thema Erbschaft und Testament geht es um Vermögen, Schulden, Dokumente und die Rechte der Erben. Nach einem Todesfall sollte geprüft werden, ob ein Testament vorhanden ist und ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll.
Trauerbegleitung
Jeder Mensch trauert anders. Eine Trauerbegleitung kann Angehörigen helfen, mit Verlust, Schmerz und offenen Fragen umzugehen. Je nach Bedarf sind Einzelgespräche, Trauergruppen, Seelsorge oder fachliche Unterstützung möglich.
Häufige Fragen nach einem Todesfall
Was muss ich unmittelbar nach einem Todesfall tun?
Zuerst muss der Tod ärztlich festgestellt werden. Je nach Situation wird eine Ärztin, ein Arzt, der Notfalldienst oder bei unklaren Umständen die Polizei beigezogen. Danach können die nächsten Schritte wie Meldung des Todesfalls, Kontakt mit Gemeinde, Zivilstandsamt oder Bestattungsunternehmen und die Information naher Angehöriger vorbereitet werden.
Wen muss ich nach einem Todesfall informieren?
Wichtige Stellen sind je nach Situation die Ärztin oder der Arzt, die Gemeinde oder das Zivilstandsamt, ein Bestattungsunternehmen, nahe Angehörige sowie später Versicherungen, AHV, Pensionskasse, Bank und Vermieter. Nicht alles muss sofort erledigt werden. Wichtig ist, die ersten dringenden Schritte ruhig zu ordnen.
Was ist in den ersten 24 Stunden besonders wichtig?
In den ersten 24 Stunden geht es vor allem um die Todesfeststellung, die notwendigen Meldungen und die ersten organisatorischen Entscheidungen. Dazu gehören die Frage der Überführung, der Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen und die Klärung, ob Wünsche der verstorbenen Person bekannt sind.
Muss ich sofort ein Bestattungsunternehmen beauftragen?
Ein Bestattungsunternehmen kann sehr früh helfen, ist aber nicht in jedem Moment die allererste Handlung. Zuerst muss der Tod festgestellt werden. Danach kann ein Bestattungsunternehmen Angehörige bei Überführung, Aufbahrung, Sarg oder Urne, Trauerfeier und Beisetzung unterstützen.
Was passiert, wenn der Todesfall zu Hause eintritt?
Bei einem Todesfall zu Hause sollte eine Ärztin, ein Arzt oder der Notfalldienst verständigt werden, damit der Tod offiziell festgestellt wird. Bei einem Unfall, Suizid, Gewalt oder unklarer Todesursache muss die Polizei informiert werden. Danach können Angehörige die weiteren Schritte mit Gemeinde, Zivilstandsamt oder Bestattungsunternehmen klären.
Was tun, wenn ich nicht weiß, wo ich anfangen soll?
Dann ist es sinnvoll, zuerst nur die nächsten dringenden Aufgaben zu betrachten: Todesfeststellung, Meldung des Todesfalls, Unterstützung organisieren und wichtige Angehörige informieren. Viele weitere Themen wie AHV, Bank, Versicherungen, Wohnung, Erbschaft oder Trauerfeier können danach Schritt für Schritt geklärt werden.
Welche Unterlagen werden nach einem Todesfall oft benötigt?
Häufig gebraucht werden Identitätsdokumente der verstorbenen Person, ärztliche Todesbescheinigung, Familienbüchlein oder Zivilstandsdokumente, Versicherungsunterlagen, AHV-Nummer, Krankenkassenangaben, Testament oder Vorsorgedokumente, falls vorhanden. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt vom konkreten Fall ab.
Wo bekomme ich Unterstützung nach einem Todesfall?
Unterstützung bieten je nach Thema die Gemeinde, das Zivilstandsamt, ein Bestattungsunternehmen, Ärztinnen und Ärzte, Seelsorge, Beratungsstellen sowie Fachpersonen für Erbschaft, Versicherungen oder Sozialleistungen. Dieser Ratgeber hilft dabei, die nächsten Schritte einzuordnen und wichtige Themen nicht aus dem Blick zu verlieren.


