Schulden & Erbe in der Schweiz Leitfaden
Können Schulden vererbt werden?
Ja. In der Schweiz gehen mit einer Erbschaft grundsätzlich nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden auf die Erben über.
Zur Erbschaft gehören deshalb nicht nur Bankguthaben, Immobilien oder Wertgegenstände, sondern auch offene Rechnungen, Kredite, Leasingverträge, Steuerschulden, Betreibungen oder private Darlehen.
Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich auch die finanziellen Verpflichtungen des Nachlasses. Deshalb sollte vor wichtigen Entscheidungen zuerst geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet sein könnte.
Was passiert mit laufenden Rechnungen und Verträgen?
Nach einem Todesfall laufen viele Kosten zunächst weiter. Verträge enden nicht automatisch, nur weil eine Person verstorben ist.
Dazu gehören zum Beispiel Mietverträge, Strom, Internet, Krankenkasse, Versicherungen, Mobilfunkverträge, Abonnemente, Leasingverträge oder Kredite.
Wichtig ist deshalb, möglichst rasch eine Übersicht zu erstellen:
Konten, Verträge, Versicherungen, Daueraufträge, offene Rechnungen, Mahnungen, Kredite, Leasingverträge und Betreibungen.
So lässt sich besser beurteilen, ob genügend Vermögen vorhanden ist oder ob finanzielle Risiken bestehen.
Wie finde ich heraus, ob Schulden vorhanden sind?
Viele Schulden sind auf den ersten Blick nicht sichtbar. Deshalb sollte man systematisch vorgehen.
Hilfreich ist eine Prüfung von:
Bankunterlagen, Steuerunterlagen, Kreditverträgen, Leasingverträgen, Betreibungsauszügen, offenen Rechnungen, Mahnungen, Krankenkassenabrechnungen, Versicherungsunterlagen, Mietverträgen, Kreditkartenabrechnungen und laufenden Daueraufträgen.
Wenn die finanzielle Situation unklar ist, kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dabei erstellt die zuständige Behörde ein Verzeichnis über Vermögen und Schulden des Nachlasses. Das öffentliche Inventar muss in der Regel innert einem Monat nach Kenntnis des Todesfalls beantragt werden.
Was ist ein öffentliches Inventar?
Ein öffentliches Inventar ist eine offizielle Übersicht über Vermögenswerte und Schulden einer verstorbenen Person.
Es hilft den Erben, besser zu beurteilen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen.
Das ist besonders sinnvoll, wenn unklar ist, ob Schulden bestehen oder ob der Nachlass überschuldet sein könnte. Nach einem öffentlichen Inventar können Erben entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder unter bestimmten Bedingungen annehmen möchten.

Was ist eine Erbausschlagung?
Mit einer Erbausschlagung lehnt man eine Erbschaft offiziell ab.
Das bedeutet: Man verzichtet grundsätzlich sowohl auf Vermögenswerte als auch auf Schulden des Nachlasses.
Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn bekannt ist oder stark vermutet wird, dass mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind.
Wichtig: Eine Erbschaft kann nicht einfach nur teilweise angenommen werden. Man kann also nicht nur das Vermögen übernehmen und die Schulden ablehnen.
Wie lange hat man Zeit für eine Erbausschlagung?
In der Schweiz beträgt die Frist für die Erbausschlagung in der Regel 3 Monate.
Die Ausschlagung muss der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person mitgeteilt werden. Laut ch.ch erfolgt dies mit eingeschriebenem Brief.
Wer unsicher ist, sollte diese Frist ernst nehmen und früh handeln. Nach Ablauf der Frist kann die Erbschaft unter Umständen als angenommen gelten.
Kann man eine Erbschaft versehentlich annehmen?
Ja. Wer über Nachlasswerte verfügt, kann unter Umständen den Eindruck erwecken, dass die Erbschaft angenommen wurde.
Vorsicht ist zum Beispiel geboten bei:
Verkauf von Gegenständen, Auflösung von Konten, Verteilung von Vermögen, Nutzung von Nachlasswerten, Bezahlung bestimmter Schulden aus eigenen Mitteln oder verbindlichen Zusagen gegenüber Gläubigern.
Darum sollten Angehörige zuerst klären, ob sie die Erbschaft annehmen möchten, bevor sie aktiv über Nachlasswerte verfügen.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft.
Das bedeutet: Die Erben entscheiden gemeinsam über den Nachlass. Einzelne Erben können nicht einfach frei über Vermögenswerte verfügen.
Auch Schulden und Verpflichtungen müssen gemeinsam geprüft werden.
Gerade bei unklaren finanziellen Verhältnissen ist es wichtig, dass alle Erben dieselben Informationen erhalten und keine Person vorschnell Entscheidungen trifft.
Können Kinder Schulden erben?
Ja. Auch Kinder können Erben sein und damit grundsätzlich Teil einer Erbengemeinschaft werden.
Bei minderjährigen Kindern handeln die gesetzlichen Vertreter. Gerade wenn Schulden oder Unsicherheiten bestehen, sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Ausschlagung oder ein öffentliches Inventar notwendig ist.
Bei minderjährigen Erben können zusätzliche behördliche Vorgaben eine Rolle spielen.

Was passiert mit gemeinsamen Krediten oder Leasingverträgen?
Gemeinsame Verpflichtungen können auch nach dem Tod einer Person weiterbestehen.
Wenn zum Beispiel beide Ehepartner einen Kreditvertrag unterschrieben haben, kann die überlebende Person weiterhin für den Kredit haften.
Dasselbe gilt bei gemeinsamen Mietverträgen, Hypotheken, Leasingverträgen oder Bürgschaften.
Deshalb sollte genau geprüft werden, wer Vertragspartner ist und ob die Verpflichtung nur auf die verstorbene Person oder auf mehrere Personen lautet.
Was passiert mit Betreibungen?
Bestehende Betreibungen verschwinden durch einen Todesfall nicht automatisch.
Sie können Teil des Nachlasses werden und müssen bei der Prüfung der finanziellen Situation berücksichtigt werden.
Ein Betreibungsauszug kann helfen, offene Forderungen besser zu erkennen. Zusätzlich sollten Mahnungen, Inkassoschreiben und Gerichtsdokumente geprüft werden.
Was ist eine amtliche Liquidation?
Eine amtliche Liquidation kann dann relevant werden, wenn eine Erbschaft überschuldet oder sehr unübersichtlich ist.
Dabei wird der Nachlass durch die zuständige Behörde abgewickelt. Ziel ist, Vermögen und Schulden geordnet zu erfassen und Gläubiger korrekt zu behandeln.
Eine amtliche Liquidation kann Erben davor schützen, unbegrenzt für Schulden zu haften.
Warum sind Angehörige mit Schulden und Erbe oft überfordert?
Nach einem Todesfall müssen Angehörige oft gleichzeitig trauern, organisieren, entscheiden und Fristen einhalten.
Dazu kommen viele administrative Aufgaben:
Versicherungen kontaktieren, Rechnungen prüfen, Behörden informieren, Konten sichten, Formulare ausfüllen, Dokumente suchen, Verträge kündigen und finanzielle Risiken einschätzen.
Gerade wenn Schulden, Kredite oder unklare Vermögensverhältnisse bestehen, sollten Entscheidungen nicht vorschnell getroffen werden. Eine ruhige, strukturierte Prüfung schützt vor Fehlern und unangenehmen Folgen.
