Särge und Urnen
Sarg und Urne gehören zu den zentralen Entscheidungen bei einer Bestattung. Der Sarg dient der Überführung, Aufbahrung und je nach Bestattungsform der Erdbestattung oder der Kremation. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Bei einer Feuerbestattung wird ein Kremationssarg verwendet, bevor die Asche der verstorbenen Person in eine Urne gegeben wird.
Für Urnen gelten je nach Ort andere Möglichkeiten als für eine Erdbestattung. Häufig bestehen mehr Freiheiten bei der späteren Beisetzung oder Aufbewahrung. Welche Regelungen im konkreten Fall gelten, sollte mit dem Bestattungsunternehmen oder der zuständigen Gemeinde geklärt werden.
Bestattungsunternehmen bieten unterschiedliche Särge und Urnen in verschiedenen Materialien, Formen und Ausführungen an. Eine Beratung hilft, eine passende Wahl zu treffen, die den Wünschen der verstorbenen Person, den Bedürfnissen der Angehörigen und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Zwischen Todesfeststellung und Bestattung gelten Fristen. In der Regel darf eine Beerdigung oder Kremation nicht unmittelbar nach der ärztlichen Todesfeststellung erfolgen; zugleich soll die Bestattung innert angemessener Frist stattfinden. Während dieser Zeit kann eine Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg stattfinden, damit Angehörige und nahestehende Personen Abschied nehmen können.
