AHV Leitfaden im Todesfall

Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene in der Schweiz

Der Tod eines Familienmitglieds bringt nicht nur emotionale Belastung mit sich, sondern oft auch viele finanzielle Fragen. Besonders wenn der verstorbene Mensch Hauptverdiener der Familie war, entstehen Unsicherheiten rund um Einkommen, Renten, Versicherungen und laufende Kosten. In der Schweiz können je nach Situation Leistungen aus der AHV, der Pensionskasse, Unfallversicherung oder privaten Versicherungen ausbezahlt werden.

Was passiert finanziell, wenn ein Familienmitglied stirbt?

Nach einem Todesfall prüfen verschiedene Stellen automatisch oder auf Antrag, ob Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen haben.
Dazu gehören unter anderem:

  • AHV Hinterlassenenrenten
  • Waisenrenten oder Halbwaisenrenten
  • Leistungen der Pensionskasse
  • Unfallversicherungsleistungen
  • Lebensversicherungen
  • Unterstützung durch Arbeitgeber oder Zusatzversicherungen

Welche Leistungen ausbezahlt werden, hängt ab von:

  • Alter der hinterbliebenen Person
  • Ob Kinder vorhanden sind
  • Ob der Todesfall durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde
  • Erwerbstätigkeit der verstorbenen Person
  • Höhe der bisherigen Einkommen
  • Bestehenden Versicherungen

Was ist eine Witwenrente?

Eine Witwenrente ist eine monatliche Zahlung der AHV an verheiratete Frauen nach dem Tod ihres Ehepartners.

Anspruch besteht in der Regel wenn:

  • die Witwe Kinder hat
  • die Witwe zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat

Die Höhe der Rente richtet sich nach:

  • den AHV Beiträgen
  • den Einkommen des verstorbenen Ehepartners
  • den Beitragsjahren

Zusätzlich können Leistungen aus der Pensionskasse hinzukommen.

Gibt es auch eine Witwerrente?

Ja, allerdings gelten für Männer andere Voraussetzungen.
Ein Witwer erhält in der Regel nur solange eine Rente, wie minderjährige Kinder vorhanden sind. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, endet die Witwerrente meistens.

Was ist eine Waisenrente?

Kinder eines verstorbenen Elternteils können Anspruch auf eine Waisenrente haben.
Dabei unterscheidet man:

  • Halbwaisenrente wenn ein Elternteil verstorben ist
  • Vollwaisenrente wenn beide Elternteile verstorben sind

Die Leistungen werden normalerweise bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt.
Bei Ausbildung oder Studium kann die Zahlung bis maximal zum 25. Lebensjahr weiterlaufen.

Unfallversicherung

Bei einem Todesfall infolge Unfall können zusätzliche Leistungen entstehen:•

  • Hinterlassenenrenten
  • Integritätsentschädigungen
  • Übernahme bestimmter Kosten

Lebensversicherung

Falls eine private Lebensversicherung besteht, kann eine einmalige Auszahlung erfolgen.